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Beitrag: Wie bremst die Mietpreisbremse?

11.04.2014

Mietpreisbremse_RegioKontext

Funktionsweise der Mietpreisbremse
Quelle: RegioKontext GmbH
Layout: Immobilienscout 24 GmbH

Die Mietpreisbremse kommt zur Anwendung, wenn ein bestehendes Mietverhältnis endet und die Wohnung wieder vermietet wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die zumeist in einem Mietspiegel dargestellt wird, darf bei Wiedervermietung um max. 10 % überschritten werden – unabhängig von der bisherigen Miethöhe.
Einzig für den Fall, dass die frühere Miete deutlich über der Vergleichsmiete lag, ist nach derzeitigem Stand der Diskussion eine Ausnahme vorgesehen, um effektive Mietsenkungen aufgrund der Mietpreisbremse zu verhindern.

 

Ergänzung 28.01.2013:

Gegen letztere Regelung wird vor allem von Investorenseite ins Feld geführt, dass der Vermieter  dann im Falle einer Wiedervermietung auf die Höhe dieser Erstvermietungsmiete festgelegt bleibe, bis der Mietspiegel auf das entsprechene Niveau angezogen hat. Diese Beurteilung trifft aus unserer Sicht zu.

Dagegen ist jedoch einzuwenden, dass dies faktisch auch gelten würde, wenn es nicht zu einem Mieterwechsel käme –  nämlich im Fall einer langjährigen Erstvermietung. Auch diese Variante müsste vom Investor/Vermieter kalkulatorisch eingeplant sein, zumal sie erfahrungsgemäß näher an der Marktrealität ist als ein Mieterwechsel nach verhältnismäßig kurzer Erstvermietung.

Ergänzung 11.04.2014:

Laut derzeitigem Gesetzentwurf ist bei einer vereinbarten Indexmiete, sofern diese bei Abschluss den Regelungen der Mietpreisbremse entsprach, die Begrenzung für die Laufzeit des Mietvertrags außer Kraft gesetzt – selbst wenn die indizierte Mieterhöhung eigentlich gegen die Mietpreisbremse verstößt. Damit wäre ein Rahmen gegeben, innerhalb dessen auch im Neubau Mietsteigerungen grundsätzlich möglich sind.

Der Kurzbeitrag (ohne Ergänzungen) entstand für den Immobilienreport 2/2013 von Immobilienscout 24.

Stichwort(e): Alle Artikel, Beiträge, Modellrechnungen, Wohnungspolitik

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