Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und bezeichnet den Teil der Bevölkerung, dessen bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter der landesweiten Armutsgefährdungsschwelle liegt.
Die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt liegt in Berlin aktuell bei 798 Euro, in Brandenburg bei 802 Euro.
Im Berlin fallen 15,2 % der Bevölkerung unter diesen Wert. Auf der Ebene der Bezirke weisen Neukölln (24,1 %) und Friedrichshain-Kreuzberg (21,1 %) die höchsten Anteile auf, während Außenbezirke wie Steglitz-Zehlendorf (9,1%), Pankow (10,2%) und Treptow-Köpenick (11,7%) wesentlich niedrigere Raten zeigen.
Das Ergebnis der Brandenburgischen Landkreise ergibt sich überwiegend aus der jeweiligen Nähe zu Berlin: Hier sind es die Berliner Umlandkreise, die Werte deutlich unterhalb des Landesdurchschnitts von 14,6% erreichen (z.B. Potsdam-Mittelmark mit 7,7%).
Dagegen weisen die äußeren Regionen wie z.B. der Landkreis Uckermark (20,2%) tendenziell höhere Armutsgefährdungsquoten auf. Der Höchstwert findet sich mit 26,1% in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).
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